Impressum

 

Bitte beachten Sie unsere gesonderte Datenschutzerklärung!

easyROBI ist ein Dienst des Maklerpools Jung, DMS & Cie. Pool GmbH zum einfachen und digitalen Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrags für Endkunden, der Ihnen von Ihrem Makler oder anderen Vertragspartnern der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH zur Verfügung gestellt wird.

Verantwortlich für den Inhalt von easyROBI:

Jung, DMS & Cie. Pool GmbH
Söhnleinstraße 8
65201 Wiesbaden
Tel.: +49 (0) 611 33 53 500
Fax: +49 (0) 611 33 53 350
E-Mail: info@jungdms.de
www.jungdms.de

Geschäftsführer:
Dr. Sebastian Grabmaier, Ralph Konrad
Handelsregister: Amtsgericht Wiesbaden HRB 21441
Sitz der Gesellschaft: Wiesbaden
UStID: DE 814025309

Versicherungsvermittlerregister-Nr.: D-7MG2-FKTJA-05
Finanzanlagenvermittlerregister-Nr.: D-F-179-VNCM-38
Immobiliendarlehensvermittlerregister-NR.: D-W-179-DWMW-17

Hauptgeschäftstätigkeit der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen als Maklerpoolunternehmen, insbesondere die Anlageberatung und Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten wie z. B. OGAW und AIF, sowie die Beratung und Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen und Versicherungen sowie die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen.

Die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH ist als Versicherungsmaklerin mit der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO sowie als Finanzanlagenvermittlerin mit der Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GewO tätig. Beide Erlaubnisse wurden durch die Industrie- und Handelskammer Wiesbaden (s. u.) erteilt, deren Mitglied die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH ist. Die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH ist außerdem tätig als Immobiliardarlehensvermittlerin gem. § 34i GewO sowie als Immobilienmaklerin gem. § 34c GewO, beide erteilt durch das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden (s. u.).

Zuständige Aufsichtsbehörde für die Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung:
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden,
Wilhelmstraße 24-26, 65183 Wiesbaden
Tel: +49 (0) 611 1500 0 Fax: +49 (0) 611 1500 222
www.ihk.de/wiesbaden

Zuständige Aufsichtsbehörde für die Immobiliendarlehensvermittlung sowie für Vermittlungen gem. § 34c GewO:
Landeshauptstadt Wiesbaden, Ordnungsamt
Alcide-De-Gasperi-Straße 1, 65197 Wiesbaden

Die oben genannten Vermittlerregister werden geführt bei:
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Tel.: +49 (0) 180 6 00 58 50 (0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Weitere vorvertragliche Informationen der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH
Die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH arbeitet mit rechtlich selbstständigen Vertriebspartnern gem. § 93 HGB (nachfolgend Makler genannt) zusammen. Diese handeln im Auftrag und Interesse des Kunden und sind nicht als Erfüllungsgehilfen gem. § 278 BGB oder Vertreter der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH tätig. Erster Ansprechpartner für den Kunden vor Ort ist deshalb sein Makler. Dessen Anschrift kann der Kunde der vom Makler zur Verfügung gestellten Erstinformation entnehmen.

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH sowie Zustandekommen und Erfüllung des Vertrags
Jung, DMS & Cie. Pool GmbH erbringt im Rahmen von easyROBI reine Vermittlungsleistungen. Durch die Nutzung des digitalen Angebots easyROBI kommt kein Anlageberatungs- oder Anlagevermittlungsvertrag mit der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH im Sinne des § 34f GewO zustande. Die Tätigkeit der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH im Rahmen von easyROBI beschränkt sich auf die Erhebung der vom Kunden gemachten Daten, die auf Kundenwunsch erfolgende Weiterleitung dieser Daten an den Vermögensverwalter sowie eine Botentätigkeit hinsichtlich des Austauschs von Willenserklärungen, die den Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages zwischen dem Kunden und dem Verwalter gerichtet sind.

Der Vermittlungsvertrag mit der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH kommt nach der Registrierung des Kunden und Eintragung seiner persönlichen Angaben durch Beauftragung der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH mit der Weiterleitung dieser Daten an den Vermögensverwalter zustande. Die Leistung der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH endet automatisch mit der Weiterleitung der Daten an den Vermögensverwalter.

Mit erfolgter Weiterleitung des jeweiligen Auftrages hat die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH ihre Pflichten aus dem mit der Auftragsentgegennahme geschlossenen Vermittlungsauftrag erfüllt. Das Ob und Wie der Auftragsausführung richtet sich nach den Bedingungen der Depotbank und/oder des Vermögensverwalters.

Aufträge zur Weiterleitung seiner persönlichen Daten an den Vermögensverwalter sind für den Kunden verbindlich, sobald er sie durch Anklicken des vorgesehenen Bestätigungs-Buttons freigegeben hat. Die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH ist außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen nur dann berechtigt, Aufträge des Kunden abzulehnen, wenn

  • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit dies rechtfertigen
  • der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Auftragserteilung besteht
  • Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Benutzeraccounts des Kunden bestehen
  • Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde falsche Angaben zu seiner Person, seinem Status oder seiner wirtschaftlichen Berechtigung gemacht hat
  • der Kunde eine Sperranzeige an die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH gerichtet hat
  • der Auftragsausführung ausichtsrechtliche Gründe entgegenstehen

Im Falle der Ablehnung eines Auftrages wird die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH den Kunden hierüber umgehend in Kenntnis setzen.

Kosten
Die Registrierung in easyROBI ist kostenlos. Eine Vergütung der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH erfolgt nur bei tatsächlich im Rahmen von easyROBI zustande gekommenen Vermittlungsgeschäften, d. h. bei wirksamem Vertragsabschluss mit dem Vermögensverwalter.

Die Vergütung der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH erfolgt hierbei durch Zuwendungen Dritter und ist bereits in den Kosten der Vermögensverwaltung und/oder der Depotbank enthalten. Die Vergütung der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH ist abhängig vom Anlagebetrag. Sie beträgt 0,7735 % p. a. Die Vergütung versteht sich jeweils inklusive der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn und soweit diese anfällt. Diese Zuwendungen dürfen von der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gem. §§ 667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht.

Anfallende eigene Auslagen wie Porto, Telefon-, Internetkosten usw. sind vom Kunden selbst zu tragen.

Soweit vorliegend nicht ausdrücklich aufgeführt, stellt die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH dem Kunden keine zusätzlichen Kosten in Rechnung, insbesondere nicht für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln.

Für die vom Kunden an den Vermögensverwalter und/oder die Depotbank zu zahlenden Entgelte und Gebühren gelten die Vertrags- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unternehmens.

Mindestlaufzeiten
Die Möglichkeit des Kunden zur Nutzung des easyROBI-Accounts besteht auf unbestimmte Zeit.

Der Kunde kann das easyROBI-Vertragsverhältnis mit Jung, DMS & Cie. Pool GmbH jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH kann das easyROBI-Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten ordentlich kündigen.

Abweichend hiervon kann die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH das easy- ROBI-Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der Kunde einer Änderung der Nutzungsbedingungen rechtzeitig widerspricht; für die Fristberechnung ist insoweit der Eingang des Widerspruches bei der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH maßgeblich. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt hiervon unberührt.

Kündigungen haben in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) oder über den Benutzeraccount zu erfolgen.

Vertragssprache, Kundenkommunikation, anwendbares Recht
Sämtliche Vertragsbedingungen und Vorabinformationen zwischen der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH und dem Kunden werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Mit Zustimmung des Kunden wird die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH während der Vertragslaufzeit mit dem Kunden ausschließlich in Deutsch kommunizieren.

Die Kommunikation kann im persönlichen Gespräch, telefonisch, auf dem Postweg, per Fax, E-Mail, über den Benutzeraccount des Kunden oder über das Internet erfolgen.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH und dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung.

Sonstige Hinweise
Die Gesellschaft hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an der Gesellschaft.

Im Bereich der Finanzanlagenvermittlung ist die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH nicht als Honorar-Finanzanlagenberater im Sinne des
§ 34h GewO tätig. Für eine Anlageberatung oder Vermittlung zu Finanzanlagen gem. § 34f GewO müssen Sie also kein Honorar oder sonstiges Beratungsentgelt zahlen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Die Vergütung der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH für Dienstleistungen in diesem Bereich erfolgt durch Zuwendungen Dritter im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder Vermittlung der Finanzanlage, z. B. durch Zuwendungen des Produktgebers/Vertragspartners aus den Kosten des Produkts und/oder den Transaktionskosten. Diese Zuwendungen dürfen von der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH und ihren Vermittlern als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gem. §§ 667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht.

Die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH bietet Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen zu einer Vielzahl von auf dem deutschen Markt erhältlichen Finanzanlagen, u. a. der nachfolgenden Plattformen: Augsburger Aktienbank AG, biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, ebase (European Bank for Financial Services GmbH), Bank zweiplus AG, Deutsche Asset Management International GmbH, DWS S.A. Fondsplattform, Fondsdepotbank GmbH, Metzler Fund Services GmbH, Moventum S.C.A. etc.

Im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung ist die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH als freie Immobiliardarlehensvermittlerin tätig, d. h. sie ist nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gemäß § 655a Absatz 3 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gebunden und nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig. Weitere Angaben können Sie im Falle einer gewünschten Immobiliardarlehensvermittlung der Erstinformation gem. Art. 247 EBGB entnehmen.

Berufsrechtliche Regelungen: § 34d GewO, §§ 59–68 V VG, VersVermV, § 34f GewO, FinVermV, § 34i GewO sowie ImmVermV. Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Website www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Kundenbeschwerden

Beschwerdewege
Für den Fall, dass Sie als Kunde mit unseren Leistungen unzufrieden sind und sich beschweren möchte, können Sie jederzeit mit unserem Unternehmen über folgende Wege Kontakt aufnehmen:

  • Per E-Mail an folgende Adresse: Kundenbeschwerde@jungdms.de
  • Über unser Online-Kontaktformular /
  • Per Brief an folgende Adresse:
    JDC Group AG
    Kundenbeschwerdemanagement/Rechtsabteilung
    Söhnleinstraße 8
    65201 Wiesbaden

Ab diesem Zeitpunkt steht Ihnen als Kunde ein zentraler Ansprechpartner für Ihre Beschwerde zur Verfügung. Für die Einreichung einer Beschwerde sowie deren Bearbeitung fallen keine Kosten oder Gebühren für Sie an.

Notwendige Angaben
Zur besseren Nachvollziehbarkeit sollte Sie Ihre Beschwerde immer in Textform einreichen. Die Kundenbeschwerde sollte außerdem folgende Angaben beinhalten:

  • Name und Anschrift des Kunden
  • Ggfs. Name Ihres zuständigen Vermittlers
  • Genauer Zeitpunkt, wann das Ereignis, das zur Beschwerde führte, eingetreten ist.
  • Die Bezeichnung des konkreten Produkts oder die Serviceleistung, auf die sich Ihre Unzufriedenheit bezieht.
  • Die Darstellung des Beschwerdegrunds, d.h. eine detaillierte Ausführung und Beschreibung, warum Sie als Kunde mit dem von uns vermittelten, konkreten Produkt oder unseren Beratungs- oder Vermittlungsleistungen unzufrieden sind.
  • Erwerbs- oder Abschlussdatum des betroffenen Produkts
  • Sonstige sachdienliche Informationen in Bezug auf Ihre Beschwerde wie z.B. Detailangaben zum Beratungs- oder Vermittlungsgespräch o.ä.

Prozessablauf
Um Interessenkonflikte zu vermeiden und eine objektive Untersuchung des Sachverhalts zu gewährleisten übernimmt die Prüfung und Bearbeitung der Beschwerde unser zentrales Beschwerdemanagement bei der JDC Group AG.

Nach Eingang der Beschwerde erhalten Sie von unserem Unternehmen unverzüglich eine schriftliche Eingangsbestätigung. Im Falle Ihrer anwaltlichen Vertretung wird aufgrund gängiger Praxis auf eine gesonderte Eingangsbestätigung an Ihren Anwalt verzichtet.

Auf jede Beschwerde werden wir grundsätzlich innerhalb einer Frist von zwei Kalenderwochen schriftlich antworten, wenn Sie und keine andere angemessene Bearbeitungsfrist gesetzt haben. Sollte im Einzelfall aufgrund erforderlicher umfassender Prüfungen diese Frist nicht eingehalten werden können, werden wir Ihnen eine Zwischeninformation über die Gründe der Verzögerung geben und Ihnen mitteilen, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.

Nach einer fundierten Recherche unter Einbeziehung aller Parteien und der regulatorischen Vorgaben versuche wir, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Sobald unsere Recherche abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns ein Antwortschreiben, in dem wir Ihnen unser abschließendes Prüfungsergebnis mitteilen und Ihnen, soweit möglich, einen Lösungsvorschlag unterbreiten.

Weitere Möglichkeiten
Sofern im Falle einer Kundenbeschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit unserem Unternehmen gefunden werden kann, sind wir bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Je nachdem welchem Leistungsbereich des Unternehmens die Beschwerde zuzuordnen ist, sind unterschiedliche Schlichtungsstellen zuständig.

Für den Fall, dass die Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, ist der Versicherungsombudsmann e. V. zuständig.
Kontakt: Postfach 080632, 1006 Berlin
Telefon: 0800 / 36 96 000 (Inland),+49 30 / 20 60 58 99 (Ausland)
Telefax: 0800 / 36 99 000 (Inland),+49 30 / 20 60 58 98 (Ausland)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Betrifft die Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmanns Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kontakt: Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Telefon: +49 800 / 25 50 444
Telefax: +49 30 / 20 45 89 31
Internet: www.pkv-ombudsmann.de
E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de

Betrifft die Beschwerde eine Darlehensvermittlung, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank
Kontakt: Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt
Telefon: +49 69 / 23 88 19 07
Telefax: +49 69 / 70 90 90 99 01
Internet: www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de

Sofern die Beschwerde die Vermittlung einer Kapitalanlage, insbesondere eines Investmentfonds oder eines Alternativen Investmentfonds sowie die Vermittlung einer Immobilie betrifft, besteht die Zuständigkeit der Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Kontakt: Straßburgerstraße 8, 77694 Kehl
Telefon: +49 7851 / 79 57 940
Telefax: +49 7851 / 79 57 941
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission hat gemäß der Richtlinie 2013/11/EU eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Diese OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr/

Eine Schlichtung kann erst angerufen werden, wenn die Beschwerde gegenüber unserem Unternehmen mitgeteilt wurde und von uns entweder zurückgewiesen oder aber seit mehr als 2 Monaten nicht bearbeitet wurde.

Daneben haben Sie sowohl Verbraucher als auch Nichtverbraucher die Möglichkeit einer Klage vor dem zuständigen Zivilgericht.

Hinweis für Vermittler
Bitte beachten Sie, dass unser vorstehendes Beschwerdesystem nur für unsere Kunden und nicht für Reklamationen oder Beschwerden von Vermittlern gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf unsere diesbezüglichen Dienstleistungen unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Rechtliche Informationen zum Vermögensverwalter einer über easyROBI erworbenen Vermögensverwaltung

Die nachfolgenden Informationen gelten bis auf Weiteres.

Vertragspartner des Kunden bei der Vermögensverwaltung
BB-Wertpapier-Verwaltungsgesellschaft mbH (nachfolgend: BBWV)
Döllgast-Straße 12, 86199 Augsburg
Telefon: +49 (0) 821 159 89 06
Telefax: +49 (0) 821 159 89 07
E-Mail: mail@bbwv.de

Handelsregister: Amtsgericht Augsburg, HRB 17 862
Vertretungsberechtigter: Antonio Biondo

Weitere vorvertragliche Informationen der BBWV für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen

Hauptgeschäftstätigkeit, geschäftlicher Zweck
Die BB-Wertpapier-Verwaltungsgesellschaft mbH (nachfolgend: BBWV) betreibt im Hauptgeschäft die Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung) im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG, also die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum, sowie die Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen, insbesondere die Anlageberatung und Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten (z. B. Wertpapiere, Vermögensanlagen, Investmentfonds, Beteiligungen, Geldmarkt- und Termingeschäfte) und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen. Die Tätigkeit erfolgt zu geschäftlichen Zwecken und umfasst nicht den Handel mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung.

Status und Stellung
Vermögensverwaltung nach § 32 KWG
Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 1 GewO

Für die Zulassung als Finanzportfolioverwalter zuständige Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Straße 24–28, 60439 Frankfurt
Telefon: +49 228 4108-0
Telefax: +49 228 4108-123

Für die Zulassung als Versicherungsmakler zuständige Aufsichtsbehörde
IHK für München und Oberbayern
Balanstraße 55–59, 81541 München
www.muenchen.ihk.de

Registrierungs-Nr.: D-NQ83-05SC0-08
Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 500585-0 (14 Cent/Min. a. d. dt. Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen)
www.vermittlerregister.info

Erfüllungsgehilfe bei der Erhebung des Anlegerprofils und der Weiterleitung von auf den Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages gerichteten Erklärungen
Jung, DMS & Cie. Pool GmbH Söhnleinstraße 8, 65201 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 335 35 00
Telefax: +49 (0) 611 335 33 55
E-Mail: investment-service@jungdms.de

Sonstige Erfüllungsgehilfen
Die BBWV bedient sich zur Ausübung ihrer Tätigkeit außerdem vertraglich gebundener Vermittler. Diese sind gem. § 278 BGB als Erfüllungsgehilfen des Unternehmens tätig und sind im öffentlichen Register der BaFin eingetragen. Das Register der vertraglich gebundenen Vermittler ist unter www.bafin.de einsehbar. Die aktuelle Adresse des jeweiligen vertraglich gebundenen Vermittlers kann der Kunde dem öffentlichen Register der BaFin entnehmen.

Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung
Die BBWV verwaltet das Vermögen des Kunden nach ihrem Ermessen und ohne vorherige Einholung von Weisungen gemäß der vom Kunden gewählten Anlagestrategie. Sie kann insoweit über das verwaltete Vermögen verfügen und alle Maßnahmen durchführen, die ihr zweckmäßig erscheinen. Dies umfasst insbesondere

  • den An- und Verkauf von Finanzinstrumenten
  • die Konvertierung und den Umtausch von Finanzinstrumenten
  • Verfügungen über Bezugsrechte
  • den Abschluss von Geldmarktgeschäften
  • die Entgegennahme von Informationen, Berichten oder sonstigen Unterlagen über alle Transaktionen und Bestände
  • die Entgegennahme und Anerkennung von Abrechnungen, Kontoauszügen, Wertpapier-/Depot-/Ertragsaufstellungen sowie
  • die Entgegennahme und Anerkennung sonstiger Abrechnungen und Mitteilungen

Die Vermögenswerte des Kunden werden von der BBWV entsprechend der vom Kunden gewählten Anlagestrategie in einem standardisiert verwalteten Portfolio betreut. Die Umsetzung der einzelnen Anlagestrategien erfolgt ausschließlich über offene Investmentfonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren gemäß § 1 Abs. 2 KAGB; insbesondere sog. „ETF“), die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.

Zustandekommen und Erfüllung des Vertrags
Vorbehaltlich anderslautender individueller Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der BBWV gibt die BBWV durch Übersendung des Vermögensverwaltungsvertrags via E-Mail ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ auf elektronischem Weg annimmt.

Mit der ersten und jeder weiteren geleisteten Einzahlung wird die BBWV das Vermögen vertragsgemäß zu dem auf die Einzahlung folgenden Allokationstermin im Rahmen der vereinbarten Anlagestrategie investieren.

Preis der Finanzdienstleistung
Für das Management der von der Vermögensverwaltung umfassten Vermögenswerte erhält die BBWV quartalsweise ein Managemententgelt in Höhe von 0,357 %. Das Managemententgelt berechnet sich aus dem quartalsweise zum letzten Börsenhandelstag des Kalenderquartals ermittelten Wert des für den Kunden verwalteten Vermögens. Das Managemententgelt versteht sich jeweils inklusive der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn und soweit diese anfällt.

Mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über die BBWV abgeführt oder von ihr in Rechnung gestellt werden
Neben den oben genannten Kosten können dem Kunden weitere Neben- und Folgekosten z. B. durch die Depotbank für die Depotführung und Verwahrung der Finanzinstrumente sowie Transaktionskosten für den Kauf und Verkauf der Finanzinstrumente entstehen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Depotbank.

Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Dividenden oder Veräußerungsgewinne unterliegen in Deutschland regelmäßig der sog. Kapitalertragsteuer.

Risiken und Preisschwankungen von Finanzinstrumenten
Die von der BBWV erbrachte Vermögensverwaltung bezieht sich auf Finanzinstrumente, konkret auf offene Investmentfonds, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind und deren Preis Schwankungen – insbesondere Kurs- und Währungsschwankungen – auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die die BBWV keinen Einfluss hat. Die Risiken können bis zum Totalverlust des angelegten Kapitals reichen.

In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind hierbei kein Indikator für künftige Erträge.

Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises
Die Unterlagen werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. Vereinbarte Preise bleiben bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung gültig. Eine ausdrückliche Befristung der Gültigkeitsdauer von zur Verfügung gestellten Informationen besteht insoweit nicht.

Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung
Die Vergütung der BBWV wird durch die BBWV von den verwalteten Vermögenswerten in der Weise abgezogen, dass sie dem Konto/Depot belastet werden. Die BBWV ist berechtigt, ggf. zum nächsten Allokationstermin anteilige Verkäufe von Fondsanteilen vorzunehmen, soweit auf dem Konto/Depot keine Deckung zur Begleichung der Vergütung oder des Aufwendungsersatzes vorhanden ist.

Spezifische zusätzliche Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels zu tragen hat
Spezifische zusätzliche Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln, die über die Kosten für die bloße Nutzung des Fernkommunikationsmittels hinausgehen, wird die BBWV ihren Kunden nicht berechnen.

Mindestlaufzeit des Vertrags, Kündigung
Eine Mindestlaufzeit wird nicht vereinbart. Der zustande gekommene Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Bei gemeinschaftlicher Anlage durch mehrere Kunden steht das Kündigungsrecht jedem einzelnen Kunden mit Wirkung für die gesamte Anlegergemeinschaft zu. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Auf den Vertrag und die vorherige Vertragsanbahnung findet deutsches Recht Anwendung. Gegenüber Verbrauchern ergibt sich die Zuständigkeit der Gerichte aus dem Gesetz.

Verhandlungs- und Vertragssprache
Die Vertragsbedingungen und Vorabinformationen werden ausschließlich in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Kommunikation mit dem Kunden findet in deutscher Sprache statt, soweit nicht anderslautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der BBWV getroffen werden.

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren/Alternative Streitbeilegung
Sofern im Falle einer Kundenbeschwerde ausnahmsweise keine ein- vernehmliche Lösung mit unserem Unternehmen gefunden werden kann, ist unser Unternehmen bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Je nachdem, welchem Leistungsbereich unseres Unternehmens Ihre Beschwerde zuzuordnen ist, sind unterschiedliche Schlichtungsstellen zuständig.

Bitte achten Sie darauf, dass die Schlichtung erst angerufen werden kann, wenn Ihre Beschwerde gegenüber unserem Unternehmen mitgeteilt wurde und von uns entweder zurückgewiesen oder aber seit mehr als 2 Monaten nicht bearbeitet wurde.

  1. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen kann der Kunde bei der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank ein Schlichtungsverfahren anstrengen.Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist in Textform (z. B. Schreiben, E-Mail, Fax) zu richten an:
    Deutsche Bundesbank
    – Schlichtungsstelle –
    Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main
    Telefax: +49 (0) 69 709 090 99 01
    E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
  2. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs oder sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, kann der Kunde bei der Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Schlichtungsverfahren anstrengen.Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist in Textform (z. B. Schreiben, E-Mail, Fax) zu richten an:
    Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    Referat ZR 3
    Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
    Telefax: +49 (0) 228 4108-62299
    E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de
  3. Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, ist der Versicherungsombudsmann e. V. zuständig. Kontakt: Postfach 080632, 1006 Berlin
    Telefon: 0800 36 96 000 (Inland), +49 30 20 60 58 99 (Ausland)
    Telefax: 0800 36 99 000 (Inland), +49 30 20 60 58 98 (Ausland)
    Internet: www.versicherungsombudsmann.de
    E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.deBetrifft die Beschwerde die Vermittlung einer privaten Kranken- versicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann Private Kranken-
    und Pflegeversicherung
    Kontakt: Glinkastraße 40, 10117 Berlin
    Telefon: +49 800 25 50 444
    Telefax: +49 30 20 45 89 31
    Internet: www.pkv-ombudsmann.de
    E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
  4. Informationen zur Online-Streitbeilegung
    Die Europäische Kommission hat gemäß der Richtlinie 2013/11/EU eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Diese OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar:
    http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen
Die BBWV ist folgender Entschädigungseinrichtung zugeordnet:
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Behrenstraße 31, 10117 Berlin-Mitte
Telefon: +49 30 203 699 56 26
Telefax: +49 30 203 699 56 30
E-Mail: mail@e-d-w.de

Widerrufsrecht/Belehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
BB-Wertpapier-Verwaltungsgesellschaft mbH Döllgast-Straße 12, 86199 Augsburg
Telefon: 0821 1598906
Telefax: 0821 1598907
E-Mail: mail@bbwv.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.
Ende der Widerrufsbelehrung

Sonstige Informationen zur Vermögensverwaltung und zur BBWV

1. Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Die BBWV ist folgender Entschädigungseinrichtung angeschlossen:
EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Behrenstraße 31, 10865 Berlin
Telefon: +49 30 20 36 99-0
Telefax: +49 30 20 36 99-5630
E-Mail: mail@e-d-w.de
Stand: 17. Februar 2015

Die EdW sichert Ansprüche des Kunden gegen die BBWV. Der Entschädigungsanspruch beträgt 100 %, maximal den Gegenwert von 100.000 EUR sowie 90 % der Verbindlichkeiten aus Wert­papiergeschäften, maximal den Gegenwert von 20.000 EUR. Diese Obergrenzen beziehen sich auf die Gesamtsumme aller Forderungen gegenüber dem Wertpapierhandelsunternehmen. Dies ist unabhängig von der Anzahl der Konten oder der Fonds, die für den Kunden betreut werden. Die EdW gewährt eine Entschädigung, wenn ein ihr angehöriges Wertpapierhandelsunternehmen nicht in der
Lage ist, seine Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Ein Entschädigungsanspruch besteht nur, soweit Gelder auf die Währung eines EU-Mitgliedsstaats oder auf Euro lauten. Die Einzelheiten sind im § 3 EAEG geregelt.

2. Kommunikation
Mit Zustimmung des Kunden wird die BBWV während der Vertragslaufzeit mit dem Kunden in Deutsch kommunizieren. Die Kommunikation kann im persönlichen Gespräch, telefonisch, auf dem Postweg, per Fax, E-Mail oder über das Internet erfolgen.

3. Auswahl-Policy
Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das Aufträge seiner Kunden für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten ausführt, muss Grundsätze zur Auftragsausführung festlegen, um das bestmögliche Ergebnis für seine Kunden zu erreichen, und sicherstellen, dass die Ausführung jedes einzelnen Kundenauftrags nach Maßgabe dieser Grundsätze vorgenommen wird. Grundsätzlich werden bei der BBWV Vermögensverwaltungs- und Transaktionsaufträge unmittelbar nach Eingang bei der BBWV überprüft und in der Regel innerhalb von zwei Bankarbeitstagen an den Dritten weitergeleitet, es sei denn, der Transaktions- oder Vermögensverwaltungsauftrag und sonstige für die Bearbeitung oder Weiterleitung wesentliche Unterlagen (z. B. Kundenprofil, Depoteröffnungsantrag, Beratungs-/ Vermittlungsdokumentation) sind nicht fehlerhaft oder unvollständig. In diesem Fall erfolgt eine unverzügliche Nachbesserung.

Die Annahme weiterzuleitender Verträge erfolgt montags bis freitags jeweils bis 14:00 Uhr. Am 24.12. und 31.12. erfolgt keiner Auftragsannahme. Nach diesem Zeitpunkt erteilte Aufträge des Kunden werden erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag ausgeführt bzw. weitergeleitet. An bundeseinheitlichen bzw. bayrischen Feiertagen erfolgt die Auftragsannahme am nächstfolgenden Arbeitstag. Die BBWV ist im Interesse des Kunden befugt, Kauf- und Verkaufsorders mehrerer Kunden über den ganzen Tag zu sammeln und gebündelt an den Markt zu geben.

Soweit die Ausführung im Rahmen der Vermögensverwaltung zu mehr als einem Kurs erfolgt, wird die Zuteilung auf die einzelnen Kundendepots auf Basis eines nach dem arithmetischen Mittel gebildeten Mischkurses vorgenommen. Sämtliche Geschäfte können in Euro oder in beliebiger Währung abgeschlossen werden. Bei der Auswahl von Dritten durch die BBWV werden die Vorschriften zur bestmöglichen Kundenausführung beachtet. Die BBWV wählt zur Ausführung nur solche Dritte aus, die über eine sog. Best Execution Policy verfügen, die auf folgendem Inhalt basiert:

  • Regelungen zu schriftlichen, elektronischen und Online-Ausführungswegen, die eine gleichbleibende Ausführung im besten Interesse des Kunden erwarten lassen.
  • Regelungen zu Ausführungsplätzen (börslich, außerbörslich, Preis, Kurs, Kosten, Schnelligkeit und Wahrscheinlichkeit, Sicherheit), die gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis für den Kunden im Hinblick auf den Gesamtpreis erwarten lassen.

Die Best Execution Policies von Dritten gehen inhaltlich den vorliegenden Grundsätzen der Durchführungspolitik grundsätzlich vor. Die BBWV ist jedoch berechtigt, von ihr insoweit beauftragte Dritte jederzeit nach eigenem Ermessen auszutauschen bzw. zu ersetzen. Sie wird dies insbesondere tun, wenn der Dritte den Anforderungen der BBWV zur Auswahl Dritter für die bestmögliche Orderausführung nicht (mehr) entspricht.

Nach den oben genannten Kriterien wurden von der BBWV der nach- folgende Dritte ausgewählt: FIL Fondsdepotbank GmbH, Kastanienhöhe 1, 61476 Kronberg im Taunus.

4. Interessenkonflikte
Die BBWV ist bestrebt, mögliche Interessenkonflikte bereits auf organisatorischer Ebene zu vermeiden, und trifft hierfür angemessene Vorkehrungen. Interessenkonflikte lassen sich bei einem Finanzdienstleistungsunternehmen, das für seine Kunden eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen erbringt, jedoch nicht immer ausschließen.

Derartige Interessenkonflikte können sich in nachfolgenden Beziehungen ergeben:

  • Kunde – BBWV bzw. mit der BBWV direkt oder indirekt verbundenes Unternehmen
  • Kunde – andere Personen oder Gesellschaften, die mit der BBWV Geschäftsbeziehungen unterhalten
  • Kunde – Geschäftsleitung/Mitarbeiter/Vermittler der BBWV
  • Kunden untereinander

Interessenkonflikte können insbesondere entstehen, wenn aufgrund der Erbringung der Finanzdienstleistung der BBWV eine der vorgenannten Personen

  • zulasten von Kunden einen finanziellen Vorteil erzielen oder Verlust vermeiden könnten (finanzieller Vorteil)
  • am Ergebnis der für den Kunden erbrachten Dienstleistung ein Interesse hat, das nicht mit dem Kundeninteresse übereinstimmt (sachfremdes Interesse)
  • einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, deine oder die Interessen eines Dritten über die Interessen des Kunden zu stellen (Anreize)
  • in einer Konkurrenzsituation zum Kunden steht
  • Zuwendungen erhält oder gewährt.

Danach ergeben sich Interessenkonflikte insbesondere

  • aus dem eigenen Absatzinteresse der BBWV, insbesondere Absatz von eigenen Produkten des Unternehmens oder Produkten der Gesellschafter der BBWV oder der mit der BBWV verbundenen Unternehmen
  • bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen wie insbesondere Abschluss- und Bestandsvergütungen sowie sonstigen geldwerten Vorteilen von oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen für die Kunden der BBWV
  • durch erfolgsbezogene Vergütung der Mitarbeiter und Vermittler der BBWV oder die Gewährung von Zuwendungen an diese
  • durch Beziehungen der BBWV mit Produktkooperationspartnern, z. B. durch Kooperation, Bestehen einer Kreditbeziehung
  • durch personelle Verflechtungen der Geschäftsleitung mit Gesellschaftern der BBWV oder der mit der BBWV verbundenen Unternehmen
  • aus persönlichen Beziehungen der Mitarbeiter und der Geschäftsleitung oder diesen nahestehenden Personen
  • durch die Erlangung von Insiderinformationen (Informationen, die nicht öffentlich bekannt gemacht sind)

Zum Schutz unserer Kunden und Geschäftspartner vor sachfremden Interessen, vor allem zur wirksamen Verhinderung von Kundenbenachteiligungen, bestehen bei der BBWV Grundsätze zur Identifikation, zur Vermeidung und zum Management von Interessenkonflikten. Im Einzelnen hat die BBWV folgende Maßnahmen und Verfahren eingerichtet und ergriffen:

  • Überwachung und Kontrolle durch interne Revision und Compliance-Beauftragte
  • Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung der Kundeninteressen
  • Regelungen über die Annahme/Gewährung und Offenlegung von Zuwendungen
  • Schaffung und Überwachung angemessener Vergütungsgrundsätze und -verfahren für Mitarbeiter, Geschäftsleitung und Vermittler
  • Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, z. B. räumliche Trennung und Trennung von Verantwortlichkeitsbereichen
  • Führung einer Beobachtungsliste, die der Überwachung von sensiblen Informationsaufkommen sowie der Verhinderung des Missbrauchs von Insiderinformationen dient
  • Führung einer Sperrliste, die u. a. dazu dient, möglichen Interessenkonflikten zu begegnen
  • Arbeitsanweisungen für Mitarbeiter/Vermittler
  • Offenlegung von Mitarbeitergeschäften (Wertpapiergeschäfte von Vermittlern und Mitarbeitern und naher Angehöriger), bei denen Interessenkonflikte auftreten können
  • Fortlaufende Schulungen von Mitarbeitern und Vermittlern
  • Vor-Ort-Prüfungen von Vermittlern

Interessenkonflikte, die sich trotz dieser Vorkehrungen nicht vermeiden lassen, wird die BBWV gegenüber dem betroffenen Kunden vor Erbringung der Finanzdienstleistung offenlegen.

Auf die nachfolgenden Punkte wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen:

  • Im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen kann die BBWV Zuwendungen von Produktgebern, Emittenten, Depotbanken und sonstigen Dritten in Form von Provisionen oder sonstigen geldwerten Vorteilen erhalten. Diese werden dem Kunden in § 7 offengelegt. Auf Anfrage erhält der Kunde gerne weitere Informationen zu Zuwendungen, Provisionen und geldwerten Vorteilen, die BBWV von Dritten erhält oder Dritten gewährt.
  • Die Vermittler der BBWV erhalten eine erfolgsabhängige Vergütung in Form von Provisionen. Darüber hinaus können die Vermittler von Dritten, insbesondere Produktgebern, Emittenten, Depotbanken und sonstigen Dritten Zuwendungen in Form von sonstigen geldwerten Vorteilen erhalten. Diese sind vom Vermittler gegenüber der BBWV offenzulegen.

5. Kundeneinstufungen
Zum Schutz des Anlegers ist nach den gesetzlichen Vorgaben eine Einstufung des Kunden in eine der folgenden Kundenkategorien erforderlich.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird oder verein- bart ist, werden alle Kunden der BBWV als Privatkunden eingestuft und unterliegen damit dem höchsten Schutzniveau.

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